Nach langer Suche und einiger Unentschlossenheit habe ich es doch noch einmal gewagt ein über 70 Jahre altes Motorrad anzukaufen, aufzuarbeiten und fahrbereit zu halten. Dies ist die Geschichte des Frierens, der Einarbeitung (Unterlagen), der technischen Aufarbeitung und der Verschönerung. Der Markt gab nicht allzu viel her, manche schieden von vornherein aus, so z.B. das „Wohnzimmer“-Exemplar. Oder der Zustand war schon auf den Bildern schlecht oder unvollständig.
Im Bergischen gab es dann das Angebot, was sich anzuschauen lohnte. Auf den ersten Blick schon eine Menge Arbeit, aber sie sprang nach 2 Jahren Standzeit und halb vollem Tank mit Hilfe von Startpilot tatsächlich an. Angemeldet war sie auch noch, aber schon 2 Jahre ohne TÜV.
Abmeldung durch den Verkäufer, Kaufvertrag und Abholen mit dem Hänger. Der Preis, auf den wir uns einigen konnten, war nicht besonders günstig, aber im Vergleich zu den anderen Angeboten durchaus akzeptabel. Ich denke beide Seiten können zufrieden sein.
Zuhause – ist ja Winter – erstmal den Tank aufgefüllt und so ganz clean sieht der von innen auch nicht aus. Der im Benzinhahn eingebaute Drahtfilter hilft. Erst sprang Sie nur zickig an, lag aber an mir, man muss die Luftzufuhr beim Kaltstart schon ganz schließen. Tags drauf kam Sie auf den ersten Tritt.
Daher sagte ich mir, sei mutig, mach nix, dann machst Du auch nichts kaputt, zumal die Unterlagen eher dürftig waren. Trau dich, fahr zum TÜV. Mehr als Scheitern kannst Du nicht und dann weißt Du, was zu tun ist. Die Hupe, genauer die Betätigung – ein kleiner Kupferstreifen – bedurfte der Zuwendung. Licht ok. Übrigens kein Bremslicht, genau eine Sicherung (8 A, weiß), keine Frühverstellung.
Am Donnerstag, den 05.02.2026, glücklicherweise trocken, zum TÜV-Prüfer des Vertrauens, etwa 1 km entfernt. Ich wurde zur Bremsprüfung aufgefordert und die Sichtkontrolle war zwar gründlich, aber eben auch wohlwollend. Eine Plakette konnte nicht geklebt werden, da ja nicht zugelassen.
Montag, den 09.02.2026 zur Zulassungsstelle, soll zwar online gehen, ist aber derartig kryptisch, dass man das weiterhin besser persönlich erledigt. Vorsorglich vorbereitet aus der Fahrzeugzulassungverordnung (FZV § 79 in Verb. mit Anlage 4 zu FZV), das heisst, es gibt die Möglichkeit ein „kleines“ Kennzeichen zu fahren. Zumindest dann, wenn die Autorität der Zulassungsstelle keine zusätzlichen Bedenken äußert. Hier wurde bezweifelt, dass die beiden Plaketten passend geklebt werden könnten. Der Vorschlag, doch im Schilderladen nachzufragen, wurde schließlich angenommen und natürlich passten die Plaketten problemlos.
Und fahrbereit:
Mal ehrlich, warten wir nicht alle darauf, dass das Kennzeichen am Fahrzeug verbleibt und die Ummeldung tatsächlich online erfolgen können sollte?
Die beiden größten Hürden waren genommen. Im nächsten Beitrag steigen wir in die Restaurierung ein.












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